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KG, 19.03.2013 - 5 U 137/12 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10
Marktführer Sport
Auszug aus KG, 19.03.2013 - 5 U 137/12
Ist - wie hier aus den in der Verfügung vom 12. Februar 2013 genannten Gründen - davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die beanstandete Werbung in einem bestimmten Sinn versteht,muss der Werbende im Fall der Mehrdeutigkeit der Aussage die verschiedenen Bedeutungen gegen sich gelten lassen (vgl. BGH GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport, Rn. 17;… Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5, Rn. 2.111). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus KG, 19.03.2013 - 5 U 137/12
Anders als im Fall BGH GRUR 2002, 182 - Das Besten jeden Morgen, kann für den Verkehr hier auch nicht zweifelhaft sein, in welchem Kreis von Produkten bzw. Anbietern der Antragsgegner der Aussage, einer der besten wissenschaftlichen Ghostwriter-Dienstleister im deutschsprachigen Raum" zu sein, eine Spitzenposition für sich in Anspruch nimmt. - OLG Frankfurt, 28.03.1996 - 6 U 33/95
Auszug aus KG, 19.03.2013 - 5 U 137/12
Keines der vom Antragsgegner zitieren Urteile, insbesondere auch nicht das Urteil des OLG Frankfurt, NJWE-WettbR 1997, 2, steht der Wertung des Senats entgegen.